Nutzungsänderung von Wohnraum und Gewerbe

Nutzungsänderung, Umnutzung von Gewerbe-, und Wohnraum. Was ist das?

Eine Nutzungsänderung bezieht sich in der Regel auf eine Änderung der ursprünglich genehmigten Nutzung eines Gebäudes oder Grundstücks. Es ist daher sowohl für private Bauherren als auch für Unternehmer/-innen wichtig zu wissen, dass Änderungen bei den örtlichen Behörden in Form eines Antrages eingereicht werden müssen.

Typische Umnutzungsanträge werden zum Beispiel bei der Umwandlung eines Kellerraums in eine Einliegerwohnung eingereicht oder bei einer Nutzungsänderung einer Garage, welches in Zukunft als ein Studio oder Atelier genutzt werden soll. Im Gewerblichen Segment sind folgende Szenarien denkbar und durchaus üblich;

  • Umnutzung eines Industriegebäudes in Loftwohnungen
  • Nutzungsänderung einer Bürofläche in ein medizinisches Zentrum
  • Änderung eines Ladengeschäfts in ein Restaurant

Geht das auch in Eigenleistung?

Hier gilt die Faustregel, sofern Sie keine baulichen Veränderungen anstreben und die gesetzlichen Regelungen einhalten, kann der Nutzungsänderungsantrag auch von Ihnen als Bauherr bei den örtlichen Behörden (Bauamt) eingereicht werden. Sofern die neue Nutzung Ihrer Räumlichkeiten bauliche Maßnahmen nach sich ziehen, ist die Einbindung eines Architekten sinnvoll und beim Genehmigungsverfahren sehr hilfreich.

Worauf müssen sich Bauherren einstellen? (Dauer und Kosten)

Der Nutzungsänderungsantrag ist ein formeller Prozess, bei dem Sie die Genehmigung für die Änderung der Nutzung eines Gebäudes oder Grundstücks bei den örtlichen Bau- oder Stadtplanungsbehörden beantragen.

Der typische Ablauf eines Genehmigungsverfahrens bei Nutzungsänderungen sieht in der Regel so aus:

Schritt 1-Vorbereitung und Informationssammlung:

Klären Sie die geplante Nutzungsänderung im Detail und überprüfen Sie die örtlichen Bauvorschriften und Zonenbestimmungen, um sicherzustellen, dass die gewünschte Änderung zulässig ist.

Schritt 2- Kontakt mit den örtlichen Behörden:

Nehmen Sie Kontakt mit den örtlichen Bau- oder Stadtplanungsbehörden auf, um Informationen über die erforderlichen Unterlagen, Antragsgebühren und den Prozess zur Beantragung einer Nutzungsänderung zu erhalten.

Vorbereitung der Antragsunterlagen:

Erstellen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen, die normalerweise Folgendes umfassen:

Ein formelles Antragsformular der Behörde.

Eine Projektbeschreibung, die die geplante Nutzungsänderung und ihre Auswirkungen beschreibt.

Pläne und Zeichnungen, die den aktuellen Zustand und den vorgeschlagenen Zustand darstellen.

Gegebenenfalls Gutachten oder Studien, die die Umweltauswirkungen oder andere spezifische Aspekte des Projekts behandeln.

Schritt 3- Einreichung des Antrags:

Reichen Sie den vollständigen Antrag bei den örtlichen Behörden ein und zahlen Sie die entsprechenden Antragsgebühren.

Schritt 4-Überprüfung und Genehmigungsprozess:

Die zuständigen Behörden prüfen Ihren Antrag, um sicherzustellen, dass er den geltenden Vorschriften und Bestimmungen entspricht. Dieser Prozess kann einige Wochen oder Monate in Anspruch nehmen.

Schritt 5- Öffentliche Bekanntmachung (falls erforderlich):

Bei größeren oder umstrittenen Nutzungsänderungen kann eine öffentliche Bekanntmachung erforderlich sein, um die Anliegen der Gemeinschaft zu berücksichtigen.

Schritt 6- Behördenentscheidung:

Die Behörden treffen eine Entscheidung über Ihren Antrag. Sie kann genehmigt werden, abgelehnt oder mit bestimmten Auflagen oder Bedingungen versehen werden.

Schritt 7- Genehmigung und Umsetzung:

Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, können Sie die Nutzungsänderung durchführen, jedoch müssen Sie möglicherweise weitere Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften und Bedingungen erfüllt werden.

Ablauf und Anforderung für eine Nutzungsänderung

Es ist wichtig zu beachten, dass der genaue Ablauf und die Anforderungen für Nutzungsänderungsanträge von Ort zu Ort variieren können. (Auch die Dauer der Antragsbearbeitung ist von Behörde zu Behörde sehr unterschiedlich). Daher sollten Sie sich immer direkt an die örtlichen Bau- oder Stadtplanungsbehörden wenden, um genaue Informationen und Anweisungen für Ihren spezifischen Antrag zu erhalten.

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Kostenschätzung einer Nutzungsänderung als Richtwert für Ihr Budget

Eine Kostenschätzung ist ein wichtiger erster Schritt in der Planung Ihres Bauvorhabens.

Nach einem Erstgespräch und gegebenenfalls Sichtung Ihrer Pläne und Objekte (zum Beispiel die Sichtung der Räumlichkeiten, die umgeplant und umgebaut werden sollen) können wir im Rahmen der Kostenschätzung Größenordnungen im Hinblick auf die zu erwartenden Baukosten, das anfallende Architekturhonorar sowie die möglichen Material- und Arbeitskosten benennen.

 

Was eine Kostenschätzung nicht liefern kann ist:

  • Feste Kostenzusagen
  • Detaillierte Baukosten
  • Berücksichtigung von Änderungen im Verlauf des Bauprojektes

 

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Zur Erreichung der verbindlichen Klimaschutzziele im Gebäudebereich bis 2045 werden nur Neubauten gefördert, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist.

Mehr Infos unter:

Wohneigentum für Familien (300) | KfW

BMWSB – Startseite – Förderkonditionen beim Programm „Wohneigentum für Familien“ deutlich verbessert (bund.de)

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Nutzungsänderung, modernisierung oder Sanierung Ihres Bauprojektes

und beraten Sie bereits bei Ihren ersten Schritten. Sprechen Sie uns an, wir helfen ihnen einzuordnen welche Komplexität bei Ihrem Bauvorhaben vorliegt und geben Ihnen wertvolle Hinweise zu den etwaigen zeitlichen und finanziellen Rahmen einer Nutzungsänderung von Gewerbe,- und Wohnräumen.

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Unser Netzwerk für Ihren Erfolg auf der Baustelle

Wir arbeiten seit vielen Jahren mit Fachplanern und Handwerkspezialisten zusammen, so können wir bei unseren Projekten uns auf die wesentlichen Dinge konzentrieren. Das geübte Zusammenspiel der beteiligten Akteure vermindert Missverständnisse in der Kommunikation und daraus resultierende Verzögerungen, die oft mit Kosten einhergehen. Es beschleunigt den Bauprozess und ermöglicht bei unerwarteten Wendungen eine innovative und lösungsorientierte Herangehensweise, welche stets Ihre Interessen im Blick halten.

Projekte die durch Nutzungsänderung realisiert wurden

Sehen Sie hier Projekte die wir mit einer Nutzungsänderung und der Zusammenarbeit von Behörden, Fachplaner und Handwerksunternehmen bereits realisieren konnten.

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Meik Wienhold

Architekt -

Dipl. Ing. FH Innenarchitektur –
Handwerksmeister

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